Leistungs- und Honorarkonzept
Osteopathie & Naturheilkunde bei Claus
Was umfasst meine Behandlung?
Eine osteopathische oder naturheilkundliche Behandlung besteht aus mehr als der eigentlichen Behandlungszeit.
Das Honorar bildet die gesamte heilkundliche Leistung ab:
Anamnese → Untersuchung → Einordnung → Behandlung → Kontrolle → Beratung → Dokumentation
1. Anamnese – Beschwerden verstehen
Zu Beginn werden die aktuellen Beschwerden und die medizinische Vorgeschichte erfasst.
Je nach Behandlungsanlass werden dabei auch Vorerkrankungen, Operationen, Medikamente, bisherige Therapien sowie vorhandene Arzt-, Labor- oder Untersuchungsbefunde berücksichtigt.
2. Untersuchung & medizinische Einordnung
Auf Grundlage der Anamnese erfolgt eine individuell angepasste osteopathische und funktionelle Untersuchung.
Dabei werden nicht nur die Beschwerden selbst betrachtet, sondern auch mögliche funktionelle Zusammenhänge.
Die erhobenen Befunde werden anschließend eingeordnet. Dabei wird auch beurteilt, ob Hinweise bestehen, die eine zusätzliche ärztliche Abklärung erforderlich machen können.
3. Individuelle Behandlung
Die Behandlung richtet sich nach den Ergebnissen von Anamnese und Untersuchung.
Es wird daher kein standardisiertes Behandlungsschema angewendet. Die Auswahl der osteopathischen oder naturheilkundlichen Maßnahmen erfolgt individuell nach dem jeweiligen Befund.
4. Kontrolle & weitere Planung
Der Verlauf und die Reaktion auf die Behandlung werden überprüft.
Daraus ergeben sich gegebenenfalls:
- weitere Behandlungsschritte
- Empfehlungen für den Alltag oder Eigenübungen
- naturheilkundliche Maßnahmen
- weiterführende Diagnostik
- Empfehlung einer ärztlichen Abklärung
Die relevanten Befunde und die durchgeführte Behandlung werden dokumentiert.
Erst- und Folgebehandlung
Osteopathische Erstuntersuchung & Behandlung
Der erste Termin umfasst insbesondere:
ausführliche Anamnese + Untersuchung + medizinische Einordnung + individuelle Behandlung + Beratung und Dokumentation
Der Ersttermin schafft damit die Grundlage für das weitere Behandlungskonzept.
Osteopathische Folgebehandlung
Bei Folgeterminen werden der bisherige Verlauf und die Reaktion auf die vorherige Behandlung beurteilt.
Verlaufskontrolle + gezielte Untersuchung + angepasste Behandlung + Re-Test + weitere Planung
Eine Folgebehandlung ist daher keine bloße Wiederholung des vorherigen Termins.
Naturheilkunde & Befundanalyse
Bei naturheilkundlichen Fragestellungen können zusätzlich vorhandene Laborbefunde, Arztberichte und andere Untersuchungsergebnisse ausgewertet werden.
Eine umfangreiche Labor- oder Befundanalyse kann eine eigenständige Leistung darstellen.
Sie umfasst je nach Fragestellung:
Sichtung → fachliche Auswertung → Einordnung → Therapieplanung → Besprechung
Damit wird nicht ausschließlich die Dauer des Patientengespräches berechnet, sondern auch die erforderliche fachliche Analyse und Vorbereitung.
Wie setzt sich mein Honorar zusammen?
| Leistung | Bestandteil des Honorars |
|---|---|
| Anamnese | Beschwerden und Vorgeschichte erfassen |
| Untersuchung | osteopathische und funktionelle Befunderhebung |
| Einordnung | Befunde medizinisch und therapeutisch bewerten |
| Behandlung | individuelle osteopathische/naturheilkundliche Therapie |
| Kontrolle | Re-Test und Verlaufsbeurteilung |
| Beratung | Empfehlungen und weitere Planung |
| Dokumentation | Dokumentation der Behandlung |
Entscheidend ist:
Das Honorar bildet die gesamte heilkundliche Leistung ab – nicht ausschließlich die Dauer der manuellen Behandlung.
Angegebene Behandlungszeiten dienen deshalb als zeitlicher Orientierungsrahmen.
Krankenversicherung & GebüH
Die Behandlung erfolgt auf Grundlage eines privaten Behandlungsvertrages.
Das vereinbarte Honorar ist unabhängig davon zu entrichten, ob und in welcher Höhe eine gesetzliche oder private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle die Kosten übernimmt.
Soweit geeignet, werden die erbrachten Leistungen auf der Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeschlüsselt.
Die tatsächliche Erstattung richtet sich nach dem individuellen Versicherungsvertrag.
Kurz gesagt
Sie bezahlen nicht ausschließlich für Behandlungsminuten.
Sie bezahlen für den gesamten fachlichen Prozess:
Verstehen → Untersuchen → Einordnen → Behandeln → Überprüfen → Planen
So entsteht eine individuelle Behandlung, die sich an Ihrem jeweiligen Befund und Behandlungsbedarf orientiert.
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Das Honorar für eine Behandlung liegt in der Regel zwischen 90 € und 180 € und richtet sich nach dem individuellen Behandlungsaufwand.
Gesetzlich Versicherte (GKV):
Die Behandlung erfolgt als Selbstzahlerleistung (Privatrechnung). Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten osteopathische Leistungen anteilig – bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kasse über Voraussetzungen und Höhe der Erstattung. (Schreiben für Ihre Krankenkasse)
GKV mit Zusatzversicherung:
Wenn Sie eine private Zusatzversicherung (z. B. für Heilpraktiker/Osteopathie) haben, erfolgt die Abrechnung ebenfalls über eine Privatrechnung. Bitte geben Sie dies vor dem Termin an.
Privatversicherte (PKV):
Die Abrechnung erfolgt nach GebüH. Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif und kann variieren.
Beihilfe (Beamte):
Auch hier erfolgt die Abrechnung nach GebüH. Die Kostenübernahme ist abhängig von den jeweiligen Beihilferegelungen.
Claus Amrhein ist im Verband freier Osteopathen e.V. sowie Verband unabhängiger Heilpraktiker e.V. gelistet.



